Reglement Super Street Bike (SSB)

 

(Auszug von Ausschreibung zu den Nitrolympics auf www.nitrolympics.de)

 

Allgemeine Technische Bestimmungen Motorräder

 

Dieser Teil des Technischen Reglements für den

Motorrad Drag Racing Sport enthält die, für alle

Klassen gültigen Bestimmungen. Innerhalb dieses

Teils wird ein Motorrad nach dem heutigen Stand

der Technik definiert. Alle, von dieser Definition abweichenden

Fahrzeuge gelten als Experimental

oder- Versuchsfahrzeuge, und werden derzeit für

den Drag Racing Sport nicht zugelassen.

Es wird besonders auf die Tatsache verwiesen, das

alle Fahrzeuge für diese Sparte des Drag Racing

Sports den Charakter eines Motorrades behalten

müssen. Dieses bezieht sich vor allen Dingen auf

die Form, die Anzahl der Räder, deren Aufhängung,

den Antrieb und die Sitzposition des Fahrers.

Ebenso sollte ein besonderes Augenmerk auf die

Beherrschbarkeit der Fahrzeuge gelegt werden, da

dieses einen besonderer Sicherheitsaspekt darstellt.

Alles, was hier und in den einzelnen Klassenbestimmungen

nicht als erlaubt beschrieben ist, gilt als verboten.

 

Definition eines Motorrades

 

Motorräder für den Drag Racing Sport sind Fahrzeuge

mit im Prinzip 2 Rädern. Beide Räder müssen

im Normalfall den Boden berühren. Bei vollständiger

Einfederung im Stand darf außer den Reifen kein

anderes Teil den Boden berühren. Das Fahrzeug

muß mindestens 1 (einem) Fahrer Platz bieten, der

dieses Fahrzeug auch vollständig beherrschen

kann. Das Fahrzeug darf durch ein- oder zwei Räder

angetrieben werden.

 

Materialien

 

Die Verwendung von Titan für die Konstruktion des

Rahmens, der Vorderradgabel, des Lenkers, der

Schwinge sowie der Schwingen- und Radachsen ist

verboten. Ebenso dürfen die Schwingen- und Radachsen

nicht aus Aluminium bestehen. Die Verwendung

von Titanschrauben und Muttern ist hingegen

gestattet.

 

Überprüfung

 

Im Zweifelsfall entscheidet der vor Ort verantwortliche

Technische Kommissar in Zusammenarbeit mit

der Rennleitung über die Zulässigkeit eines Motorrades

in der jeweiligen Klasse. Der Technische

Kommissar ist ferner gehalten während der Veranstaltungen

dafür Sorge zu tragen, das die Fahrzeuge

dem technischen Stand entsprechen, den diese

zum Zeitpunkt der Abnahme hatten. Er ist berechtigt,

bei Zuwiderhandlungen Startverbote zu verhängen.

 

MOTOR : 1

 

1.1 Auspuffrohre

 

Auspuffrohre dürfen nicht über das Hinterrad hinausragen

und müssen vom Fahrer, vom Kraftstofftank

und den Reifen wegführen. Flexible Rohre sind

nicht zulässig.

 

1.2 Automobilmotoren

 

Der Einsatz von Automobilmotoren ist nur gestattet,

wenn das betreffende Motorrad so konstruiert ist,

daß Gewicht und Gewichtsverteilung dem eines

Motorrades mit Motorradmotor entsprechen.

 

1.3 Drahtsicherung

 

Alle Ölablassschrauben müssen mit Draht gesichert

sein. Ebenso müssen alle Schrauben und Muttern

durch Draht gesichert sein, bei deren Lockerung,

sofortiges Austreten von Öl die Folge ist. Muttern

und Schrauben zur Befestigung von Radachsen,

Antriebskettenrädern, Bremsscheiben und Bremssätteln

müssen mit Draht oder, gleichwertig mechanisch

gesichert sein.

 

1.4 Kraftstoffe

 

Alle Kraftstoffe und Zusätze, die folgende Stoffe

enthalten, sind verboten:

Propylen-Oxid und Hydrazin.

Als Benzin gilt handelsüblicher, an deutschen Tankstellen

freiverkäuflicher, bleifreier Kraftstoff. Freiverkäuflicher

Rennkraftstoffe (Rennbenzin) müssen

eine Dielektrizitätskonstante nicht größer als 4 (DCMeter)

aufweisen. Sogenannte Oktan Booster sind

zulässig.

 

1.5 Kraftstofftanks

 

Kraftstofftanks müssen sicher am Fahrzeugrahmen

befestigt sein. Alle Tanks müssen über einen sicheren

Verschluß verfügen. Tanks aus nichtmetallischen

Werkstoffen müssen ein international anerkanntes

Prüfzeichen - SFI, ISO, ECE o.ä. - für den

Zweck der Verwendung haben.

 

1.6 Kraftstoffversorgung

 

Alle Motorräder müssen mit funktionierenden Ventilen

ausgerüstet sein, welche die Kraftstoffzufuhr

unterbrechen. Alle Kraftstoffleitungen müssen arretiert

(konisches Anschlußstück), mit Draht oder

gleichwertigen Sicherungen versehen sein. Pumpengesteuerte

Einspritzsysteme müssen über Hochdruckschläuche

verfügen. Motorräder die mit Nitromethan

betrieben werden, sowie Motoren die nicht

mit dem Zündunterbrecher gestoppt werden können,

müssen mit einem Ventil ausgerüstet sein das die

Kraftstoffzufuhr schnell unterbricht. Es muß so angebracht

sein, daß der Fahrer es bedienen kann,

wenn sich beide Hände am Lenker befinden. Darüber

hinaus muß es die Kraftstoffzufuhr zum Motor

unterbrechen wenn der Fahrer das Motorrad verläßt

und es muß in allen Richtungen funktionieren. Das

Unterbrecherventil muß beim Anlassen des Motors

mittels eines max. 1 m langen Kabels stets

mit dem Fahrer verbunden sein.

 

1.7 Kompressoren

 

Motoren die mit mechanisch angetriebene Kompressoren

ausgerüstet sind und mit Nitromethan

betrieben werden, müssen über ein Abblasventil

(Burst Plate) oder Gummiverbindungen zum Ansaugrohr

als Explosionsschutz verfügen.

Mechanisch angetriebene Kompressoren müssen

mit mindestens 3 mm dickem Stahl bzw. 5 mm dickem

Aluminium abgedeckt sein oder aber einen

explosionssicheren Deckel aufweisen.

 

1.8 Lachgas (N2O)

 

Bei allen Fahrzeugen die mit einer Lachgas (N2O)

Anlage ausgerüstet sind, darf die Lachgaszufuhr nur

bei voll geöffneter Drosselklappe erfolgen. Alle verwendeten

Ventile oder Zufuhreinrichtungen zum

Motor müssen beim Schließen der Drosselklappe

oder Loslassen des Gasgriffs abgeschaltet werden.

Als Reservoir für N2O müssen geeignete Druckbehälter

verwendet werden, die mit einer Sicherung

gegen Überdruck ausgestattet sind. Die Anschlußleitung

vom N2O Reservoir zum Ventil ist mit stahlummantelten,

druckfesten Schläuchen und Anschlüssen

auszuführen. Das N2O Reservoir muß

sicher am Motorrad angebracht sein, so das es bei

einem Sturz nicht beschädigt werden kann.

 

1.9 Ölauffangbehälter

 

Alle Öl-Entlüftungsleitungen müssen in einen Auffangbehälter

münden, dessen Füllstand im eingebauten

Zustand kontrollierbar ist. Der Auffangbehälter

muß ein Mindestvolumen von 0,5 Liter aufweisen.

 

1.10 Start

 

Alle Motorräder müssen aus eigener Kraft starten.

Rollen- oder Schiebestarts sind nicht erlaubt. Eine

mobile Startvorrichtung, die arbeitet wenn der Antrieb

neutralisiert ist (bei gezogener Kupplung), darf

benutzt werden.

 

1.11 Vergaser und Kraftstoffeinspritzung

 

Alle Drag-Racing Motorräder müssen über einen

manuell zu bedienenden Drehgriff verfügen der mit

einer, direkt an das Vergaser-Einlasssystem gekoppelten

Rückholfeder ausgerüstet ist. Die Drossel

muß sich automatisch schließen, wenn der Drehgriff

losgelassen wird. Motorräder, die mit Nitromethan

betrieben werden, müssen sowohl über ein Rückholkabel

(Zwangsschließung) als auch über eine

Rückholfeder verfügen.

 

KRAFTÜBERTRAGUNG : 2

 

2.1 Fliehkraftkupplungen

 

Motorräder mit, vom Motor angetriebenen Fliehkraftkupplungen

dürfen in den Boxen nur gestartet werden,

wenn das Hinterrad aufgebockt und vom Boden

durch einen soliden, sicheren Ständer getrennt

ist. Ein Blockiermechanismus zur Fixierung der

Leerlaufstellung des Gasgriffes ist vorgeschrieben.

Die Ausführung ist so zu wählen, daß eine Funktion

nur für die Leerlaufstellung gegeben ist die Stellung

des Mechanismus von außen erkennbar ist. Der

Blockiermechanismus ist beim Zurückschieben des

Motorrades durch einen Helfer auf die Startposition

zu benutzen.

 

2.2 Gangschaltung

 

Der Schaltmechanismus muß so beschaffen sein,

daß er bedient werden kann, wenn der Fahrer beide

Hände am Lenker hat. Alle Getriebeschaltvorgänge

müssen der Kontrolle des Fahrers unterliegen. Jegliche

Art von selbstschaltenden Automatikgetrieben

oder durch Computer oder Drehzahl aktivierte

Schaltvorgänge sind verboten. Eventuell vorhandene

Verkabelungen die zur Steuerung der Zündunterbrechung

bei Schaltvorgängen eingebaut sind,

müssen separat von anderen Kabeln verlegt sein

und jederzeit bei einer Überprüfung als nur für diesen

Zweck vorgesehen identifizierbar sein.

 

2.3 Ketten

 

Wenn die Kette ein oder mehrere Verbindungsglieder

enthält die nicht genietet sind, müssen dieses

durch geeignete Maßnahmen (Draht, Silikon) gesichert

sein.

 

2.4 Kupplungen

 

Freiliegende Kupplungen müssen mit 3 mm dickem

Aluminium oder 1 mm dickem Stahl abgedeckt sein.

 

BREMSEN UND FEDERUNG : 3

 

3.1 Bremsen

 

Die Motorräder müssen mit zwei unabhängigen, auf

jedes der Räder wirkenden Bremsen ausgerüstet

sein. Der Mindestdurchmesser von Bremsscheiben

muß 175 mm, der von Bremstrommeln 150 mm

betragen.

Motorräder über 500 ccm Hubraum müssen vorne

mit Scheibenbremsen ausgerüstet sein. Handelt es

sich dabei um eine Einscheibenbremse, muß die

Scheibe einen Durchmesser von mindestens

295mm aufweisen. Für Doppelscheiben sind mindestens

230 mm vorgeschrieben

 

3.2 Lenker und Handhebel

 

Es darf jede Art von Lenker verwendet werden. Eine

sichere Handhabung des Fahrzeugs muß in jedem

Falle gewährleistet werden. Der Lenker und seine

Handhebel müssen in allen Stellungen mindestens

einen Abstand von 25 mm von allen Feststehenden

Teilen haben. Die Befestigung des Lenkers darf

nicht unterhalb der unteren Befestigung der Standrohre

am Rahmen erfolgen. Das Anbringen der

Handhebel darf nur so erfolgen, das eine sichere

Handhabung jederzeit möglich ist. Die Enden müssen

eine Kugelform aufweisen.

 

3.3 Vorderradgabel

 

Die Vorderradgabel muß hydraulisch arbeiten. Die

Standrohre dürfen nicht mehr als 30 mm über den

oberen Teil des Gabelkopfes hinausragen. Der Gabelhub

muß mindestens 50 mm betragen. Die Gabel

muß beidseitig einen eigenständigen Lenkanschlag

aufweisen.

Die Verwendung eine Lenkungsdämpfers ist vorgeschrieben.

Der Mindestdurchmesser der Standrohre

ist wie folgt festgelegt:

bis 140 Kg Gesamtgewicht 28 mm

bis 160 Kg Gesamtgewicht 30 mm

bis 205 Kg Gesamtgewicht 32 mm

über 205 Kg Gesamtgewicht 34 mm

 

RAHMEN : 4

 

4.1 Ballast

 

Eventuell erforderlicher Ballast muß sicher am Rahmen

oder am Motor befestigt sein.

 

4.2 Bodenfreiheit

 

Die Bodenfreiheit muß bei einem Reifendruck von

0,5 bar mindestens 50 mm betragen. Es muß möglich

sein, das Motorrad aus der Senkrechten um

jeweils 12° nach jeder Seite zu neigen, ohne daß

außer den Reifen irgend ein Teil des Motorrades

den Boden berührt.

 

4.3 Rahmen

 

Für die Rahmenkonstruktion dürfen Serienrahmen

oder Eigenbauten verwendet werden. Alle konstruktionsbedingten

Winkelangaben werden aus der „horizontalen

Ebene" angegeben. Die Ausführung der

Konstruktion im Hinblick auf Dimensionierung und

Steifigkeit muß in jedem Falle der Motorleistung

entsprechen und fachgerecht ausgeführt sein. Der

Motor darf in keinem Fall als tragendes Teil innerhalb

der Rahmenkonstruktion fungieren. Ausgenommen

hiervon sind Serienmotorräder mit entsprechenden

Rahmen. Die Rahmen-

Teilverbindungen (Schweißnähte, Verschraubungen

etc.) dürfen nicht abgeschliffen, geglättet oder

sonstwie nachgearbeitet werden. Alle am Rahmen

oder Motor befestigten beweglichen Teile (Ständer,

Spiegel etc.) müssen abgebaut oder durch Sicherungsmaßnahmen

fest mit dem Fahrzeug verbunden

werden.

Bei dem Einbau von Motoren mit Stoßstangen-

Ventiltrieb und offenen Kipphebeln ist ein Schutz für

den Fahrer vorgeschrieben. Dies kann erfolgen

durch ein Ableitblech aus einer 6mm starken Aluminiumplatte

oder einer Schutzmatte (siehe Teil IV

Generelle Bestimmungen Automobil SFISpezifikationen 4.1) 

oder eines durchschlagsicheren

Brustprotektors (schusssichere Weste). Der Schutz

ist über den Zylinderköpfen, in Verlängerung der

Zylinder, anzubringen, um bei Bruch des Ventiltrieb

den Fahrer vor umherfliegenden Teilen zu schützen.

 

RÄDER und REIFEN : 5

 

5.1 Räder

 

Die Fahrzeuge müssen mit einem für Motorräder

hergestellten Vorderrad ausgerüstet sein. Die hintere

Felge darf nicht mehr als 50 mm schmaler sein

als die Bodenkontaktfläche des Hinterreifens. Die

vordere Felge muß eine Größe von mindestens WM

1x16" aufweisen.

 

5.2 Reifen und Schläuche

 

Grundsätzlich können entweder Slicks oder Reifen

mit einem Mindestprofil von 2 mm verwendet werden,

Motorräder deren Höchstgeschwindigkeit 200

km/h überschreitet müssen auf dem Vorderrad mit

Reifen bestückt sein, die mindestens die Klassifizierung

"V" aufweisen oder vom Typ "Roadracing" sind.

Die Schläuche für die Hinterreifen müssen aus natürlichem

Gummi (Typ "Racing") bestehen. Die Ventile

müssen mit Staubkappen aus Metall, die über

eine Gummidichtung verfügen, versehen werden.

 

SITZE : 6

 

6.1 Fahrersitz

 

Der Fahrersitz muß so konstruiert sein, daß er eine

sichere Fahrposition ermöglicht. Er darf nicht in gefährlicher

Weise unbequem sein.

 

KAROSSERIE : 7

 

7.1 Startnummernschilder

 

Die Startnummernschilder sind jeweils so an den

Seiten und an der Front des Motorrades anzubringen,

daß diese vom Vorstartpersonal und der Zeitnahme

zweifelsfrei eingesehen werden können.

Gegebenenfalls sind auf beiden Seiten des Motorrades

Startnummernschilder anzubringen.

 

7.2 Verkleidungen und Abdeckungen

 

Die Fahrzeugverkleidung muß so beschaffen sein,

daß der Fahrer das Motorrad besteigen bzw. verlassen

kann, ohne Verkleidungsteile zu entfernen. Die

Verkleidung darf dem Fahrer die Kontrolle des Motorrades

nicht erschweren. Alle am Motorrad vorhandene

Glasteile von Beleuchtungseinrichtungen

etc. müssen kreuzweise abgeklebt werden. Spiegel

müssen, Blinker können abgebaut werden.

Alle offenen Antriebe müssen eine Abdeckung aufweisen,

um einen versehentlichen Kontakt mit rotierenden

Teilen zu vermeiden.

 

7.3 Wheelie bars

 

Wheeliebars (Stützvorrichtung gegen Überschlag

am Heck des Motorrades) sind vorgeschrieben für

alle Klassen die mit profillosen Hinterradreifen

(Slicks) gefahren werden. Die Fahrbahn berührende

Teile der Wheeliebar müssen mit Laufrädern versehen

sein. Die Befestigung der Wheeliebars muß an

den Stellen des Heckrahmens erfolgen, die für die

Aufnahme der entstehenden Kräfte geeignet sind.

 

ELEKTRIK : 8

 

8.1 Stromkreisunterbrecher

 

Jedes Motorrad mit Ausnahme eines, mit Nitromethan

betriebenen Motorrades, muß mit einem elektrischen

Kontakt ausgerüstet sein, der die Funktion

der Zündanlage sowie ggf. die Lachgas und- Kraftstoffzufuhr

unterbricht, wenn der Fahrer die Kontrolle

über das Motorrad verliert. Diese Vorrichtung muß

mit dem Fahrer verbunden werden, sobald der Motor

gestartet wird.

 

HILFSSYSTEME : 9

 

9.1 Computer und Datarecorder

 

Datarecorder dürfen lediglich für das Sammeln und

Speichern von Daten verwendet werden. Alle gemessenen

Werte dürfen während der Renn- oder

Trainingsläufe nur aufgezeichnet werden. Eine Anzeige

oder Übertragung, egal welcher Art, ist zu

keiner Zeit zulässig. Die Funktionen eines Datenaufzeichnungssystem

dürfen nicht automatisch

durch Motordrehzahl oder Kupplungshebel oder

drahtlose Übertragung ausgeführt werden. Die Aktivierung

muß manuell erfolgen. Funktionen des Motorrades

dürfen nicht durch einen Datarecorder beeinflusst

werden. Die Betätigung des Gashebels, der

Kupplung, der Bremsen sowie der Gangschaltung

muß ausschließlich der Kontrolle des Fahrers unterliegen.

Lachgasanlagen dürfen durch elektronische

Einrichtungen, z.B. Timer, gesteuert werden.

 

FAHRER : 10

 

10.1 Fahrerschutzkleidung

 

Jeder Fahrer muß während des Wettbewerbs

Schutzkleidung und Schuhwerk tragen, das nachfolgenden

Bestimmungen entspricht.

Jeder Fahrer muß einen Ein- oder Zweiteiligen Lederanzug

tragen, der in allen Bereichen eine Stärke

von mindestens 1,2 mm aufweist. Nichtledernes

Material (z.B. Kevlar) kann verwendet werden, wenn

es den von der FIM festgelegten Anforderungen

(siehe weiter unten) entspricht.

Folgende Bereiche des Anzuges müssen zumindest

mit einer doppelten Lage Leder oder einer mindestens

8 mm dicken Schaumgummischicht gepolstert sein:

-Schultern -Rücken beide Seiten des Rumpfes

Ellbogen -Knie und den Hüften

Bei Verwendung von Anzügen die nicht gefüttert

sind, muß vollständige Unterkleidung getragen werden,

die entweder aus Nomex, Seide oder Baumwolle

besteht. Synthetisches Material, das bei einem

Unfall schmelzen oder die Haut des Fahrers verletzen

kann, ist weder als Unterkleidung noch als Futter

für die Kombination zugelassen.

Für alle Klassen ist das Tragen eines Rückenprotektorvorgeschrieben.

Die Verwendung eines Frontprotektors

(Sturzprotektor) wird empfohlen

Für die Klasse Super Twin/Top Fuel ist die Benutzung

eines durchschlagssicheren Frontprotektors

(Schusssichere Weste als Ersatz für den Sturzprotektor)

vorgeschrieben.

Die Stiefel müssen aus Leder oder einem zugelassenen

Ersatzmaterial bestehen und mindestens 200

mm hoch sein, um mit der Kombination einen kompletten

Schutz zu gewährleisten.

Jeder Fahrer muß lederne Schutzhandschuhe tragen.

Alle Kleidungs- und Futterstoffe müssen insbesondere

auf Feuer- und Abnutzungsresistenz aller Teile

die direkt mit der Haut in Berührung kommen, geprüft

und zugelassen worden sein. Das Material darf

nicht entflammbar sein und kann der Homologation

durch die FMN (Nationale Motorrad-Förderation)

unterliegen.

 

10.1.1 Leder-Ersatzmaterial

 

Das Material muß im Hinblick auf folgende Eigenschaften

1,5 mm dickem Rindsleder (kein Spaltleder)

mindestens entsprechen.

Feuerabweisend

Widerstandsfähig gegen Abrieb

Reibungskoeffizient (auf allen Arten von

Straßenbelag)

Schweißaufsaugend

Medizinische Prüfung (ungiftig, darf keine

Allergie auslösen)

Nichtschmelzend

FMN´s die Schutzkleidung genehmigen, müssen

Zertifikate von Prüfinstituten für die Unterlagen der

FIM einreichen. Sie muß mit einem FMNGenehmigungszeichen

versehen sein, sofern diese

von der betr. FMN verlang wird.

 

10.2 Helm

 

Jeder Fahrer muß einen Helm tragen der eines der

nachfolgend Prüfzeichen hat:

Snell M85 oder M90; ECE 22-03 0der 22-04;

AFNOR (NF) S 72.305; BS66658 A oder 6685B;

DOT FMVSS -218.

 

10.3 Lizenzen

 

Jeder Fahrer muß Inhaber einer gültige Lizenz für

den Motorradrennsport sein. Diese Lizenz muß vom

DMSB bzw. der Förderation des Landes des Fahrers

ausgestellt sein.

 

SUPER STREET BIKE

 

Definition

 

Die Kurzbezeichnung ist SSB und wird der Startnummer

vorangestellt.

Die Klasse Super Street Bike ist für Motorräder mit

einem Verbrennungsmotor, betrieben mit Benzin,

basierend auf einem Serienmotor vorgesehen. Die

verwendeten Motorräder müssen optisch die Silhouette

des zugrundeliegenden Straßenmotorrades

wiedergeben. Beleuchtungseinrichtungen müssen

nicht vorhanden, jedoch in ihrer ursprünglichen

Form erkennbar sein (Airbrush, Klebefolien).

 

Motor : 1

 

Motor

 

Alle Modifikationen sind erlaubt. Die Verwendungen

von Kompressoren und Turboladern ist freigestellt.

Kraftstoff

Es ist nur Benzin oder Rennbenzin zugelassen. Die

Verwendung von Lachgas (N2O) ist freigestellt, Nitromethan

und Methanol sind als Treibstoffe nicht

zulässig.

Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 1.4.

 

Kraftübertragung : 2

 

Getriebe

 

Getriebe ist freigestellt, muß jedoch im Originalgehäuse

eingebaut sein.

Kupplung

Fliehkraftkupplungen (Slider) sind nicht zulässig.

 

 

Bremsen und Federung : 3

 

Hintere Aufhängung

Falls Stoßdämpfer vorhanden sind müssen diese

funktionieren. Stoßdämpfer können auch durch starre

Verbindungen ersetzt werden.

 

Lenker

 

Der Lenker muß eine Mindestbreite von 500 mm

aufweisen.

Vordere Aufhängung

An der Vorderradaufhängung ist ein Kotflügel zur

Radabdeckung vorgeschrieben. Die Montage von

Gewichten ist nur an der seitlichen Verlängerung der

Vorderachse zulässig und muss symmetrisch erfolgen

(beidseitig gleiches Gewicht). Das maximale

Gewicht darf 10 Kg nicht überschreiten. Die Verwendung

von Gabeln und Rädern mit überproportional

hohem Gewicht gegenüber entsprechenden

Serienteilen ist unzulässig

 

Rahmen : 4

 

Rahmen

 

Die Konstruktion des Rahmens ist freigestellt. Eine

Schwinge und dazugehörige Aufnahmen müssen

erkennbar sein.

 

Radstand

 

Der maximal zulässige Radstand (Achsmitte zu

Achsmitte) beträgt 1730 mm.

 

Räder und Reifen : 5

 

Reifen

 

Es sind ausschließlich straßenzugelassene, freiverkäufliche

Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens

2 mm (zum Zeitpunkt der Fahrzeugabnahme) zugelassen.

Reifen mit der Markierung "not for highwayuse", 

profillose Slicks, Experimental- und Autoreifen

sind nicht zulässig.

 

Karosserie : 6

 

Stützräder (wheelie bars)

 

Die Verwendung von wheelie bars ist nicht zulässig.

 

Elektrik : 7

 

Stromkreisunterbrecher

 

Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 8.1.

 

Hilfssysteme : 8

 

Computer Datarecorder

 

Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 9.1.

 

Fahrer : 9

 

Fahreranzug Vorgeschrieben.

Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 10.1

 

Helm Vorgeschrieben

Siehe Allgemeine Technische Bestimmungen 10.2.

 

Lizenzen

 

Jeder Fahrer muß im Besitz einer gültigen Lizenz

des DMSB oder einer anderen Förderation sein.

 

 

Reglement 2002 Custombike Challenge:

Unlimited Klasse:

Mindesthubraum +597 ccm

nur 4-Takt Motoren, keine Verkleidung erlaubt, Schild für Startnummer

maximal 30 x 30 cm, Winkel für Schild ist beliebig und kann

wahlweise rahmen - oder lenkerfest montiert werden. Ram Air oder andere

Belüftungssysteme müssen hinter den Gabelholmen in

Fahrtrichtung beginnen, durchgängiger Lenker mit Mindestbreite 73 cm,

Mindestabstand vom höchsten Punkt der Gabelbrücke zum

unteren Teil der Lenkerenden mindestens 5 cm, "artgerechte" Montage

des Lenkers Voraussetzung (Vorbild: Bandit,ZRX,Fazer,Hornet, etc.)

freie Reifenwahl, Tuning Motor & Fahrwerk no Limits.

Beispiel: Kawasaki ZXR 750

 

 

Silhouette Klasse:

darunter fallen alle Motorräder, die mit einem durchgängigen Lenker oberhalb

der Gabelbrücke und ohne Vollverschalung vom Werk aus typisiert sind -

zum Beispiel: Honda Hornet, Honda Big One, Suzuki Bandit, 

Yamaha XJR 1200/1300, Yamaha Fazer, Kawasaki ZX-7, Kawasaki ZRX, etc. 

Bei diesen Bikes darf die Silhouette inkl. Felgen nicht verändert werden.

Außerdem fahren hier alle Unlimited Racer, die älter als Baujahr 1992 sind,

wobei bei ursprünglich vollverkleideten Motorrädern wie GSX-R 750/1100,

ZXR 750, ZX-9 etc. nur die im Typenschein festgelegte Motor/Fahrgestell 

Kombination erlaubt ist - das bedeutet z.B. kein GSX-R 1100 Motor Bj.91 in 

einem GSX-R 750 Rahmen Bj.95 etc., es darf bei diesen "alten" Unlimited Racern

nur ein Schild für die Startnummer von maximal 30 x 30 cm verwendet werden,

dieser darf rahmen - oder lenkerfest montiert werden.Tuning Motor & Fahrwerk

no Limits, Mindesthubraum +597 ccm, nur 4-Takt Motoren, durchgängiger Lenker

mit Mindestbreite 73 cm, Mindestabstand vom höchsten Punkt der Gabelbrücke

zum unteren Teil der Lenkerenden mindestens 5 cm, "artgerechte" Montage des

Lenkers Voraussetzung (Vorbild: Bandit,ZRX,Fazer,Hornet, etc.) freie Reifenwahl

Beispiel: Kawasaki ZRX 1100, Suzuki GSX-R 1100

 

       

 

Two is enough:

Mindesthubraum +600 ccm, nur 4 Takt Motoren, maximal 2 Zylinder, keine

Verkleidung erlaubt, Schild für Startnummer maximal 30 x 30 cm, Winkel für

Schild ist beliebig und kann wahlweise rahmen - oder lenkerfest montiert werden.

Ram Air oder andere Belüftungssysteme müssen hinter den Gabelholmen in 

Fahrtrichtung beginnen, durchgängiger Lenker mit Mindestbreite 73 cm,

Mindestabstand vom höchsten Punkt der Gabelbrücke zum unteren Teil der 

Lenkerenden mindestens 8 cm, "artgerechte" Montage des Lenkers 

(Vorbild: Bandit,ZRX,Fazer,Hornet, etc.) freie Reifenwahl, darunter fallen z.B.:

Suzuki TL1000, Suzuki SV650, Yamaha TRX/TDM 850/900, Ducati Monster etc.

Beispiel: Suzuki TL1000 S

 

 

 

In allen Klassen: Punktesystem wie in der Motorrad WM beginnend mit 25 Punkten,

kein Streichresultat!

1.Platz 25 Punkte, 2.Platz 20 Punkte, 3.Platz 16 Punkte,

4.Platz 13 Punkte, 5.Platz 11 Punkte, 6 Platz 10 Punkte,

7.Platz 9 Punkte, 8.Platz 8 Punkte, 9.Platz 7 Punkte, 10.Platz 6 Punkte,

11.Platz 5 Punkte, 12.Platz 4 Punkte, 13.Platz 3 Punkte, 14.Platz 2 Punkte,

15.Platz 1 Punkt